Fragen und Antworten
25 Fragen zum eigenen Automaten
Die Fragen, die uns Standortbetreiber wirklich stellen – mit Antworten, die eine Zahl enthalten statt „kommt darauf an“. Wenn etwas fehlt, rufen Sie an.
Kosten
Was kostet mich ein Snackautomat?
Nichts. Aufstellung, Gerät, Lieferung, Befüllung und Wartung kosten Sie 0 €. Es gibt keine Miete, keine Kaution und keine Anfahrtskosten. Wir verdienen ausschließlich am Verkauf der Waren im Automaten.
Muss ich den Automaten kaufen?
Nein. Der Automat bleibt unser Eigentum. Sie kaufen nichts, mieten nichts und finanzieren nichts.
Wer bezahlt den Strom?
Den Strom tragen Sie. Das ist der einzige Posten, der bei Ihnen anfällt. Den Verbrauch des konkreten Geräts nennen wir Ihnen vor der Aufstellung, damit Sie rechnen können.
Was kosten die Produkte am Automaten?
Riegel und Süßwaren gibt es ab 0,80 €, Getränke ab 1,00 €. Die genauen Preise legen wir gemeinsam mit Ihnen fest – sie hängen vom Standort und vom Sortiment ab.
Können wir die Preise für Mitarbeiter oder Gäste bezuschussen?
Ja. Sie können die Verkaufspreise mit uns absenken und die Differenz übernehmen. Firmen nutzen das als Zusatzleistung für die Belegschaft, Hotels und Vereine als Service für ihre Gäste.
Verdienen wir am Automaten mit?
In unserem Standardmodell nicht. Dafür zahlen Sie auch nichts und tragen kein Risiko. Wenn Sie eine Beteiligung wünschen, sprechen Sie uns an – das klären wir im Einzelfall.
Voraussetzungen
Ab wie vielen Personen lohnt sich ein Automat?
Ab etwa 30 Personen, die regelmäßig vor Ort sind – Mitarbeiter, Gäste, Mitglieder oder Besucher. Darunter sagen wir Ihnen offen, dass sich die Betreuung für beide Seiten nicht trägt – lieber eine ehrliche Absage als ein Automat, der leer steht.
Wie viel Platz braucht der Automat?
Ab 1 m² Stellfläche. Unsere Standgeräte sind rund 183 cm hoch, 70 bis 105,6 cm breit und 51,5 bis 100 cm tief. Dazu kommt Platz, um die Tür zum Befüllen zu öffnen.
Welchen Stromanschluss braucht der Automat?
Eine normale 230-Volt-Steckdose. Kein Starkstrom, kein Wasseranschluss, keine baulichen Änderungen.
Geht auch eine Aufstellung draußen oder in einer ungeheizten Halle?
Ja. Wir haben Außengeräte im Bestand und stellen auch auf Baustellen und in ungeheizten Hallen auf. Nötig sind ein fester, ebener Untergrund und eine erreichbare Steckdose.
Wie kommt der Automat überhaupt ins Gebäude?
Das klären wir beim Standorttermin. Treppen, schmale Türen und Aufzüge sind uns vertraut – bisher hat sich für jeden Standort ein Weg gefunden.
Service und Betrieb
Wer übernimmt die Befüllung?
Wir. Sie müssen nichts bestellen, nichts lagern und nichts nachlegen. Wir fahren in einem festen Rhythmus und überwachen den Bestand zusätzlich aus der Ferne, damit wir kommen, bevor ein Fach leer ist.
Wer kümmert sich um Wartung und Reinigung?
Wir. Wartung, Reparatur und Reinigung des Automaten liegen vollständig bei uns und kosten Sie nichts.
Was passiert, wenn der Automat kaputtgeht?
Sie melden sich – wir sind rund um die Uhr erreichbar und kümmern uns. Reparaturen sind für Sie kostenfrei.
Wie lange dauert es, bis der Automat aufgestellt wird?
Nach Ihrer Zusage richtet sich der Termin nach der Verfügbarkeit des passenden Geräts. Den konkreten Zeitraum nennen wir Ihnen im Angebot, nicht erst hinterher.
Können wir das Sortiment mitbestimmen?
Teilweise, ja. Wünsche von Ihnen und Ihren Leuten nehmen wir auf, solange die Ware durch die Ausgabe passt und sich am Standort verkauft. Ein Automat, der das Falsche enthält, nützt niemandem.
Machen die Produkte Arbeit, wenn sie ablaufen?
Nein. Mindesthaltbarkeit, Austausch und Entsorgung liegen bei uns. Für Sie entsteht daraus keine Aufgabe.
Sicherheit und Recht
Was passiert bei Diebstahl oder Vandalismus?
Das ist über unsere Versicherung abgedeckt. Für Schäden am Automaten kommen nicht Sie auf. Den genauen Umfang halten wir im Aufstellvertrag schriftlich fest.
Wer haftet für die Lebensmittel?
Wir. Zucker's Mini Market ist bei der Lebensmittelüberwachung als Lebensmittelunternehmer registriert und verantwortet Hygiene, Kühlkette und Mindesthaltbarkeit. Sie werden dadurch nicht zum Lebensmittelunternehmen.
Brauchen wir für den Automaten eine Genehmigung?
Für die Aufstellung auf Ihrem eigenen Gelände in aller Regel nicht. Die gewerberechtlichen Pflichten des Automatenbetriebs liegen bei uns. Auf öffentlichem Grund oder in gemieteten Objekten sollten Sie die Zustimmung des Eigentümers einholen.
Laufen dann fremde Leute über unser Gelände?
Nur zum vereinbarten Zweck und nach Ihren Regeln. Zutritt, Zeitfenster und Ausweispflicht richten sich nach Ihren Vorgaben – wir passen uns Ihrem Standort an, nicht umgekehrt.
Vertrag
Gibt es eine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist?
Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Wir binden niemanden länger, als es für beide Seiten sinnvoll ist.
Was ist, wenn der Automat bei uns nicht angenommen wird?
Dann ändern wir das Sortiment, tauschen das Gerät oder holen es wieder ab. Weil Sie nichts bezahlt haben, verlieren Sie dabei nichts.
Wir haben schon einen Automaten. Lohnt sich ein Gespräch trotzdem?
Oft ja – meistens geht es dann um Sortiment, Preise oder Servicezeiten. Sagen Sie uns, was am jetzigen Automaten stört; wenn wir es nicht besser können, sagen wir das auch.
Wir haben eine Kantine. Brauchen wir überhaupt einen Automaten?
Interessant wird es meist für die Zeiten, in denen die Kantine geschlossen hat: Frühschicht, Spätschicht, Wochenende. Genau dort schließt ein Automat die Lücke.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann schreiben Sie sie uns. Antwort innerhalb von 24 Stunden – und wenn die Frage öfter kommt, steht sie danach hier.